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Rentmasters GmbH mit Sitz in Chroomsteden 18, 7547 TL in Enschede Niederlande.
Hinterlegt bei der Handelskammer Enschede unter Nummer 75238845
Artikel 1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen
1.1 Diese Bedingungen gelten für gegenwärtige und zukünftige Rechtsverhältnisse zwischen Rentmasters bv und einem Auftraggeber, einschließlich Angebote und Verträge.
1.2 Wenn der Auftraggeber auch auf seine eigenen allgemeinen Bedingungen verweist, wird die Anwendbarkeit dieser Bedingungen hiermit ausdrücklich abgelehnt.
Artikel 2: Angebote
2.1 Die Angebote von Rentmasters bv sind unverbindlich; sie sind 7 Tage nach dem Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Rentmasters bv ist nur dann an ihre Angebote gebunden, wenn deren Annahme vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach dem Angebotsdatum schriftlich oder per E-Mail bestätigt wird. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten, einschließlich Energie-, Transport- und Versicherungskosten, sofern nicht anders angegeben. Für die Verbraucher wird der Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen und die zu zahlende Mehrwertsteuer deutlich angegeben.
Artikel 3: Vereinbarung
3.1 Ein Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftraggeber ein Angebot angenommen hat oder, falls dies nicht der Fall ist, seine Annahme schriftlich oder per E-Mail von Rentmasters bv bestätigt wurde.
3.2 Rentmasters bv wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen der guten Handwerkskunst ausführen.
3.3 Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erfordert, hat Rentmasters bv das Recht, Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die Rentmasters bv als notwendig angibt oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, Rentmasters bv rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten Rentmasters bv nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, ist der Auftraggeber für die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten verantwortlich.
3.5 Rentmasters bv haftet nicht für Schaden, welcher Art auch immer, der dadurch entstanden ist, dass Rentmasters bv mit falschen und/oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers gearbeitet hat.
3.6 Der Auftraggeber darf nur qualifiziertem Personal die Benutzung der Geräte gestatten.
3.7 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Verwendung der richtigen Energieressourcen (Strom, Brennstoff) und ggf. für die regelmäßige Kontrolle des Mietobjekts.
3.8 Rentmasters bv behält sich das Recht vor, alternative Waren zu liefern, die die gleichen Anforderungen wie die angeforderten Waren erfüllen, wenn letztere nicht mehr verfügbar oder lieferbar sind. Um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten, arbeiten wir mit Kollegen zusammen, die das Markenzeichen von Verhurend Nederland tragen. Der Verbraucher kann den Vertrag auflösen, wenn er sich auf diesen Artikel beruft, nachdem Rentmasters bv ihn in Kenntnis gesetzt hat.
3.9 Die Abholung und Rückgabe der Waren erfolgt montags bis freitags zwischen 8:30 und 17:00 Uhr und samstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr. Die zur Ware gehörende Verpackung verbleibt beim Kunden, damit dieser sie zur Vermeidung von Beschädigungen und Abnutzungen der Ware verwenden kann. Die Waren müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie der Kunde erhalten hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren sorgfältig und ordnungsgemäß in einem sauberen und geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Die Geräte müssen im Stehen transportiert werden. Schäden und zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Ware nicht rechtzeitig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurücksendet, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.10 Ab einem Mindestbestellwert von € 50,00 exkl. MwSt. für Mietmaterial kann der Auftraggeber die Ware anliefern und abholen lassen; hierfür werden dem Auftraggeber zusätzliche Kosten berechnet. Die Waren müssen am Abholtag ab 8.00 Uhr oder zu einer vereinbarten Zeit im Erdgeschoss sortiert, geordnet und gestapelt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.11 Am Tag der Lieferung und am Tag der Abholung muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass jemand am Ort der Lieferung der Güter anwesend ist. Wenn niemand anwesend ist, kann Rentmasters bv die Waren liefern und/oder zurücknehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die richtige Anzahl und den richtigen Zustand der Güter liegt die Beweislast beim Auftraggeber.
3.12 Eine Verlängerung des Vertrages ist nur nach Rücksprache mit Rentmasters bv möglich. Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der Güter an Rentmasters bv wird der Vertrag nicht verlängert, obwohl das Risiko vollständig beim Auftraggeber verbleibt. Wird das Gut nicht rechtzeitig zurückgegeben, so ist für jeden Tag, an dem der Auftraggeber das Gut nicht zurückgibt, eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Der Vertrag endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt und wird nicht verlängert.
3.13 Untervermietung und Zurverfügungstellung der Sachen an Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung von Rentmasters bv erlaubt. Die Gegenpartei darf die Sachen nicht an eine andere als die im Vertrag/Auftragsbestätigung angegebene Adresse transportieren oder transportieren lassen.
3.14 Rentmasters bv liefert die Waren im Erdgeschoss bis hinter die erste Tür. Wenn die Ware nicht durch die Tür passt, liefern wir vor die Tür. Der Auftraggeber muss für eine gut zugängliche Be- und Entladestelle für die Güter sorgen. Der Anfahrtsweg und der Standort müssen auf einer befestigten Fläche liegen. Zusätzliche Arbeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet.
3.15 Der Auftraggeber oder Dritte müssen Rentmasters bv unverzüglich benachrichtigen, wenn das bewegliche oder unbewegliche Eigentum des Auftraggebers oder Dritter gepfändet wird oder wenn auf andere Weise die Eigentumsrechte von Rentmasters bv beeinträchtigt zu werden drohen.
3.16 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Abgaben, Steuern (einschließlich Vorsteuer) und Bußgelder zu zahlen, die sich aus der vertragsgemäßen Nutzung der Güter durch ihn oder Dritte ergeben.
Artikel 4 Preise
4.1 Die in der Preisliste und auf der Website angegebenen Mietpreise für Mietware sind Preise pro Stück/Verpackungseinheit und gelten für maximal 1 Nutzungstag; einschließlich Anlieferungs- und Abholtag stehen Ihnen die Materialien für maximal 3 Miettage zur Verfügung; der Sonntag wird nicht als Miettag berechnet. Für jeden weiteren aufeinanderfolgenden Tag der Nutzung wird ein Zuschlag auf den Mietpreis erhoben; der Sonntag wird als Nutzungstag berechnet.
4.2 Die in der Preisliste und auf der Website angegebenen Preise der Verkaufsartikel sind Preise pro Stück/Verpackungseinheit. Ungebrochene und unbeschädigte Verpackungen von Verkaufsartikeln werden gegen eine geringe Gebühr zurückgenommen. Für vollständige Rücksendungen wird eine Bearbeitungsgebühr pro Stück/Verpackungseinheit erhoben. Verkaufsartikel, die in der Preisliste, im Angebot und auf der Website mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, können nicht zurückgegeben werden und werden im Falle einer Rückgabe nicht gutgeschrieben.
4.3 Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Für die Verbraucher wird der Gesamtbetrag einschließlich Mehrwertsteuer ausgewiesen und die zu zahlende Mehrwertsteuer deutlich angegeben.
4.4 Kosten für Transport, Auf- und Abbau, Wartezeit, Parkgebühren, Bruch, Beschädigung, Reinigung und Verlust werden gesondert berechnet. Wenn diese Kosten im Voraus bekannt sind, werden sie auf dem Kostenvoranschlag angegeben.
4.5 Rentmasters bv hat das Recht, die Preise zu erhöhen, wenn die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert oder wenn sie durch eine Erhöhung der Löhne oder Einkaufspreise verursacht wird.
Artikel 5: Beschädigung/Verlust von Gütern
5.1 Nach Gebrauch der Waren werden diese von Rentmasters bv in ihrem Lager kontrolliert. Die Mitnahme der Waren durch den Spediteur von Rentmasters bv kann nicht als eine solche Kontrolle angesehen werden. Wünscht der Kunde, bei der Inspektion anwesend zu sein, muss er dies vorher schriftlich mitteilen. Die bei dieser Kontrolle festgestellten Schäden und Mängel sind für den Auftraggeber verbindlich.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rentmasters bv alle Schäden an den gemieteten Sachen zu ersetzen, ungeachtet der zu zahlenden Miete. Im Falle des Verlusts des Mietobjekts ist der Auftraggeber verpflichtet, Rentmasters bv den Kaufwert zu zahlen. Zurückgesandte defekte Waren werden 14 Tage nach Verlust nicht gutgeschrieben.
5.3 Beschädigte Waren oder Teile davon werden von Rentmasters bv 14 Tage lang nach dem Auftreten des Schadens aufbewahrt. Innerhalb dieser Frist ist Rentmasters bv bereit, das Eigentum an den beschädigten Sachen zu übertragen, sofern der Schaden ersetzt wurde. Wenn Reparaturkosten in Rechnung gestellt wurden, werden die beschädigten Waren repariert und bleiben nach der Reparatur Eigentum von Rentmasters bv.
5.4 Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Güter während der gesamten Mietdauer, auch während des von ihm selbst durchgeführten Transports. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass Rentmasters bv die Waren abholt, bleibt der Auftraggeber für die Waren verantwortlich, bis Rentmasters bv sie abgeholt hat.
Artikel 6: Reinigungskosten
6.1 Die Waren werden von Rentmasters bv sauber und einsatzbereit geliefert. Gläser, Geschirr, Besteck, Wäsche, Teppichfliesen und alle Ausrüstungsgegenstände werden nach der Rückgabe von uns gereinigt und überprüft. Diese Reinigungskosten berechnen wir Ihnen zu günstigen Konditionen (siehe Angebot und Mietvertrag / Bestätigung). Gläser, Geschirr, Besteck und Geräte müssen sauber und frei von Lebensmitteln und anderen Verunreinigungen in der richtigen Kiste/dem richtigen Korb zurückgegeben werden; Bettwäsche und Teppichfliesen müssen ungewaschen, aber trocken zurückgegeben werden. Entspricht die Rückgabe nicht den oben genannten Bedingungen, sind wir gezwungen, einen Aufpreis für zusätzliche Reinigungskosten zu berechnen. Die Reinigungskosten für andere Materialien werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, wenn sie verschmutzt zurückgegeben werden.
Artikel 7: Hinterlegung
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von Rentmasters bv eine Kaution zu hinterlegen.
Artikel 8 Identifizierung
8.1 Der Auftraggeber muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.
Artikel 9. Änderungen des Abkommens
9.1 Stellt sich während der Ausführung des Vertrages heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend ändern.
9.2 Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird Rentmasters bv den Auftraggeber darüber im Voraus informieren.
Artikel 10. Stornierung
10.1 Jede der Parteien kann den Vertrag jederzeit unter Angabe von Gründen kündigen.
10.2 Im Falle einer zwischenzeitlichen Kündigung durch den Auftraggeber schuldet der Auftraggeber Rentmasters bv die folgende Gebühr:
1) 25 % der Auftragssumme, wenn die Stornierung zwischen 7 und 4 Tagen vor dem Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags erfolgt;
2) 50% der Auftragssumme, wenn die Stornierung 3 Tage vor dem Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags erfolgt;
3) 75 % des Auftragspreises, wenn die Stornierung 2 Tage vor dem Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags erfolgt;
4) 100% des Auftragspreises, wenn die Stornierung 1 Tag oder mehr vor dem Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags erfolgt.
Artikel 11. Auflösung des Abkommens
11.1 Die Forderungen von Rentmasters bv an den Auftraggeber sind in den folgenden Fällen sofort einforderbar:
1) Wenn Rentmasters bv nach dem Abschluss des Vertrages von Umständen Kenntnis erhält, die befürchten lassen, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
2) wenn Rentmasters bv bei der Unterzeichnung des Vertrages den Auftraggeber aufgefordert hat, eine Sicherheit für die Einhaltung des Vertrages zu leisten, und diese Sicherheit nicht zustande kommt oder nicht ausreichend ist.
In den genannten Fällen ist Rentmasters bv berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Rentmasters bv, Schadenersatz zu fordern.
11.2 Wenn sich in Bezug auf Personen und/oder Güter, die Rentmasters bv bei der Ausführung des Vertrags einsetzt oder einzusetzen pflegt, Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags unmöglich oder so schwierig und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass die Einhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, ist Rentmasters bv berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
Artikel 12. Mängel; Rügefristen
12.1 Das Material ist vom Auftraggeber bei Erhalt auf Mängel und/oder Unzulänglichkeiten zu prüfen. Der Auftraggeber kann sich nicht mehr darauf berufen, dass die gelieferten Güter nicht dem Vertrag entsprechen, wenn er dies nicht sofort und auf jeden Fall vor der Benutzung telefonisch oder per E-Mail bei Rentmasters bv meldet. Wenn eine Reklamation begründet ist, liefert Rentmasters bv die richtige Ware wie vereinbart, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber sinnlos geworden. Letzteres muss der Auftraggeber bei der Meldung mitteilen. Wenn es für Rentmasters bv nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, die vereinbarte Leistung zu erbringen, haftet Rentmasters bv nur innerhalb der Grenzen von Artikel 15 (Haftung). Auch wenn der Kunde rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Zahlungsverpflichtung bestehen. Beschwerden werden von der Geschäftsleitung intern im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens behandelt und weiterverfolgt.
12.2 Wir sind unter der Nummer +31 (0)174 622 192 (Option 2 für einen 24-Stunden-Service) rund um die Uhr erreichbar, jedoch nur bei Störungen oder Notfällen. Die Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt, wenn die Störung unbegründet ist oder nicht von Rentmasters bv verschuldet wurde.
Artikel 13. Zahlung
13.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung des geschuldeten Betrags auf das Bankkonto mit der IBAN NL59INGB0008786576 t.n.v. zu erfolgen: Rentmasters bv oder in Form eines gesetzlichen Zahlungsmittels im Büro von Rentmasters bv.
13.2 Nach Ablauf von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ist der Auftraggeber in Verzug; der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs einen Zins in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes + 2 % auf den zu fordernden Betrag.
13.3 Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Rentmasters bv.
13.4 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig und zahlbar.
13.5 Vom Kunden geleistete Zahlungen werden zunächst zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen verwendet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
13.6 Die Zahlung hat ohne Skonto oder Verrechnung zu erfolgen.
Artikel 14. Inkassokosten
14.1 Wenn der Kunde mit einer oder mehreren seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder den Vertrag bricht, gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Beitreibung entstehen, zu Lasten des Kunden.
14.2 Der Auftraggeber schuldet Rentmasters bv die von Rentmasters bv gemachten Gerichtskosten aller Instanzen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese unangemessen hoch sind. Dies gilt nur, wenn Rentmasters bv und der Auftraggeber ein Gerichtsverfahren in Bezug auf einen Vertrag führen, auf den diese allgemeinen Bedingungen anwendbar sind, und ein Gerichtsurteil rechtskräftig wird, in dessen Folge der Auftraggeber ganz oder überwiegend im Unrecht ist.
Artikel 15. Haftung
15.1 Die Haftung von Rentmasters bv ist auf den Rechnungsbetrag beschränkt; bei längerfristigen Aufträgen ist sie darüber hinaus auf den Teil des Honorars beschränkt, der in den letzten sechs Monaten geschuldet wurde.
15.2 Rentmasters bv haftet nicht für das Nichtfunktionieren der gelieferten Güter, wenn das Nichtfunktionieren auf das Fehlen geeigneter Wasser-, Abfluss- und Stromeinrichtungen zurückzuführen ist.
15.3 Rentmasters bv haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber erleidet und die durch oder mit den Gütern von Rentmasters bv verursacht werden. Der Auftraggeber stellt Rentmasters bv von Ansprüchen Dritter aufgrund von Schäden im Zusammenhang mit diesen Gütern frei.
15.4 Das Aufstellen von Tischen, Stühlen und/oder anderen Möbeln auf verschiedenen Böden liegt im Ermessen und auf Risiko des Kunden. Rentmasters bv haftet nicht für Schäden auf dem Boden. Filzgleiter werden auf Wunsch kostenlos geliefert, jedoch werden Kosten für die Entfernung der Filzgleiter nach der Benutzung berechnet.
15.5 Rentmasters bv hat eine Haftpflichtversicherung (pro Schadensfall € 2.500.000,00 / pro Versicherungsjahr € 5.000.000,00).
Artikel 16. Höhere Gewalt
16.1 Unter Umständen, auf die man keinen Einfluss hat, sind Umstände zu verstehen, die die Einhaltung des Vertrages verhindern und die Rentmasters bv nicht zuzuschreiben sind.
Dazu gehören (wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unangemessen erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als denen von Rentmasters bv; wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von Rentmasters bv; ein allgemeiner Mangel an notwendigen Rohstoffen und anderen Dingen oder Dienstleistungen, die für die Ausführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind; nicht vorhersehbare Stagnation bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen Rentmasters bv abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme.
16.2 Rentmasters bv hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand die (weitere) Erfüllung verhindert und er eintritt, nachdem Rentmasters bv seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
16.3 Während höherer Gewalt sind die Verpflichtungen von Rentmasters bv ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen von Rentmasters bv aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 14 Tage dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht.
16.4 Wenn Rentmasters bv zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt bereits einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt hat oder nur einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllen kann, hat Rentmasters bv das Recht, den bereits erfüllten oder erfüllbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits geleistete oder der noch zu leistende Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 17. Beilegung von Streitigkeiten
17.1 Im Falle einer Streitigkeit ist es für alle Parteien möglich, sich an die Schlichtungsstelle von Verhurend Nederland (verhurendnederland.nl) zu wenden.
17.2 Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jede Streitigkeit zwischen dem Auftraggeber und Rentmasters bv, falls das Gericht zuständig ist, vom Amtsgericht Almelo entschieden. Rentmasters bv bleibt jedoch befugt, den Kunden vor das gesetzlich oder aufgrund eines internationalen Übereinkommens zuständige Gericht zu laden.
17.3 Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist oder wenn sein Unternehmen oder seine Praxis (einschließlich des Auftraggebers selbst) drei oder weniger Personen beschäftigt, wird die Streitigkeit von dem gesetzlich zugelassenen Zivilgericht entschieden.
Artikel 18. Anwendbares Recht
18.1 Auf jeden Vertrag zwischen Rentmasters GmbH und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung.
Artikel 19. Änderungen der Bedingungen
19.1 V ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Diese Änderungen werden zu dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. V wird dem Kunden die geänderten Bedingungen rechtzeitig zusenden. Ist kein Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderungen angegeben, so werden sie gegenüber dem Kunden wirksam, sobald er von der Änderung in Kenntnis gesetzt wird.
Artikel 20. Schlussbestimmungen
20.1 Nicht nur Rentmasters bv, sondern auch alle Personen, die mit der Ausführung eines Auftrags eines Auftraggebers beauftragt wurden, können sich auf diese allgemeinen Bedingungen berufen. Das Gleiche gilt für ehemalige Mitarbeiter, wenn sie nach ihrem Ausscheiden aus Rentmasters bv haftbar gemacht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz- und Folgeaufträge von Kunden.
20.2 Sollte ein Teil des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Bedingungen nichtig oder anfechtbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrages einschließlich dieser (oder zumindest des übrigen Teils dieser) allgemeinen Bedingungen. Anstelle des nichtigen oder nichtigen Teils gilt dasjenige als vereinbart, was rechtlich zulässig ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit gekannt hätten.
20.3 Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.